Sehr geehrte Damen und Herren!
Die
neuen verschärften Corona-Vorgaben der Bundesregierung haben auch
Auswirkungen
auf den Parteienverkehr im Gemeindeamt.
Aufgrund der aktuellen Situation betreffend die Ausbreitung des
Corona-Virus
wird der Parteienverkehr ab Montag, 28. Dezember 2020
eingeschränkt.
Das Gemeindeamt bleibt geöffnet,
der Parteienverkehr ist aber nur nach
telefonischer Kontaktaufnahme möglich.
Die bisherigen Lockdowns haben gezeigt, dass nahezu alle Angelegenheiten
auch
alternativ erledigt werden können. Ich bitte Sie daher,
nur unbedingt notwendige Amtswege persönlich zu
erledigen.
Für
ihre Anliegen und Anfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich weiterhin
gerne
per E-Mail oder per Telefon zur Verfügung.
Gemeinsam
werden wir diese Herausforderung meistern - ich bedanke mich für Ihr
Verständnis!
Bleiben Sie gesund!
Georg
Kavalar
Bürgermeister
Wie wird die Impfung
verabreicht?
Sie
bekommen zwei Injektionen im Mindestabstand von drei Wochen in die Muskulatur
des Oberarms.
Können für die Teilimpfungen bei
einer Person unterschiedliche Impfstoffe verwendet werden?
Nein,
beide Teilimpfungen müssen mit dem gleichen Impfstoff durchgeführt werden.
Gibt es Nebenwirkungen?
Bitte
rechnen Sie damit, dass es zu einer leichten, vorübergehenden Beeinträchtigung
kommen kann. Sie kennen Impfreaktionen vermutlich von anderen Impfungen: An der
Einstichstelle (meist am Oberarm) können zum Beispiel Rötungen, Schwellungen,
eine Erwärmung
der Haut oder Schmerzen auftreten. Außerdem können Beschwerden wie
Kopfschmerzen, Mattigkeit und Fieber auftreten. Diese Impfreaktionen sind
ungefährlich und vergehen in der Regel innerhalb weniger Tage von selbst. Sie
zeigen, dass der Körper
auf die Impfung reagiert und sind jedenfalls deutlich harmloser als die
Erkrankung und mögliche Folgen einer Erkrankung durch das Coronavirus.
Derartige Impfreaktionen treten nach der Impfung gegen das Coronavirus etwas
häufiger auf als nach anderen Impfungen.
Sollten Sie nach der Impfung unter Beschwerden leiden, wenden Sie sich
jedenfalls an Ihre Ärztin oder Ihren Arzt oder an das Pflegepersonal. Sie oder
Ihre Angehörigen können auch selbst Nebenwirkungen an die Medizinmarktaufsicht
(AGES MEA) in Österreich unter dieser Telefonnummer melden: 0800 555 621 Sehr
seltene Nebenwirkungen (seltener als 1:10.000) könnten auch erst nach der
Zulassung des Impfstoffes und der Impfung einer hohen Anzahl an Personen erstmalig
auftreten. Außergewöhnliche
Nebenwirkungen können von Ärzten, Patienten und Anwendern an das BASG – Bundesamt
für Sicherheit im Gesundheitswesen gemeldet werden.
Gibt es allergische Reaktionen
auf den Impfstoff Comirnaty von BioNTech/Pfizer?
In
seltenen Fällen kann es zu ernsten allergischen Reaktionen kommen. Das hat
bisher nur einige wenige Personen betroffen, die bereits schwere allergische Sofortreaktionen
auf Medikamente oder Lebensmittel gehabt haben. Diese Personen sollten vorerst
keine Corona-Schutzimpfung
erhalten. Erkrankungen die durch Pollen („Heuschnupfen“) verursacht werden oder
Kontaktallergien stellen kein erhöhtes Risiko dar. Lassen Sie sich im
Zweifelsfall von Ihrem Arzt beraten. Mögliche schwerwiegende anaphylaktische
Reaktionen treten
innerhalb von wenigen Minuten nach der Impfung auf. Die Impfstellen sind für
die Behandlung dieser Nebenwirkungen ausgestattet.
Darf ich mich gegen CO VID-19
impfen lassen, wenn ich Allergiker bin?
Personen
mit bekannten und häufigen Allergien, wie beispielsweise Allergien gegen Pollen
oder Hausstaub, können und sollen geimpft werden. Bei anderen Allergien sollte
man dies mit der behandelten Ärztin bzw. dem behandelnden Arzt vorbesprechen. Zu
einer Impfung sollte jedenfalls der Allergie-Ausweis mitgebracht werden. Nicht
jede Allergie stellt hierbei ein
Problem für eine Corona-Schutzimpfung dar. Die Information zu möglichen
Allergenen enthält die Fachinformation (Zusammensetzung) des entsprechenden Impfstoffes.
Bei Impfung von Allergikerinnen und Allergikern soll die Nachbeobachtungszeit
jedenfalls
Besteht bei
Autoimmunerkrankungen eine Impfeinschränkung?
Die
bisher verfügbaren Impfstoffe gegen COVID-19 sind nur teilweise bei Personen
mit einer Autoimmunerkrankung untersucht. Jedenfalls liegen Daten und Erfahrungen
zu folgenden Erkrankungen vor:
–– HIV (unter Therapie und mit CD4>500),
––
stabilen Autoimmunerkrankungen,
–– Krebserkrankungen (ohne laufende oder
kürzlich Chemotherapie),
–– Diabetes mellitus,
–– Erkrankungen des Herz-Kreislaufsystems und der Lungen.
In
all diesen Fällen wurden keine Auffälligkeiten bezüglich Wirksamkeit und
Verträglichkeit verzeichnet. Zu allen übrigen Krankheitsbildern gibt es noch
keine Daten,
weshalb jedenfalls eine Konsultation durch die behandelnde Ärztin bzw. den
behandelnden Arzt durchgeführt werden sollte.
Wer soll sich aktuell nicht mit
dem Impfstoff Comirnaty von BioNTech/ Pfizer impfen lassen?
–– Für
Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren ist aktuell keine Impfung vorgesehen.
–– Wenn
Sie bereit schwere allergische Reaktionen hatten, sollten Sie vorerst keine
Impfung erhalten.
–– Wenn
Sie schwanger sind, sollten Sie bis nach der Geburt mit der Impfung warten.
–– Wenn
Sie stillende Mutter sind, sollten Sie bis zum Abstillen mit der Impfung
warten.
–– An
einer Infektion akut Erkrankte sollen bis zur Genesung von der Impfung
zurückgestellt werden.
Ist der Impfstoff für mich gefährlich?
Der
COVID-19-Impfstoff wurde durch die Zulassungsbehörde streng geprüft und gilt
als sicher. Jeder Impfstoff wurde in Studien mit mehreren zehntausenden Menschen
erprobt und wird in anderen Ländern bereits verwendet. Der Impfstoff gilt als
hochwirksam. Er enthält
selbst keinen Virus und verändert auch nicht das Erbgut. Im Aufklärungsgespräch
vor der Impfung besprechen Sie mit der Ärztin oder dem Arzt, ob Sie für eine
Impfung geeignet sind.
Kann ich mich durch die Impfung mit
dem Coronavirus anstecken?
Nein,
das ist nicht möglich.
Kann ich mich impfen lassen, wenn
ich bereits eine Coronavirus-Infektion hatte?
Ja. Die
Impfung wird trotzdem gut vertragen und kann Ihr Immunsystem unterstützen.
Daher kann und soll die Impfung auch nach bereits durchgemachter Erkrankung
erfolgen.
Die
Anwender-Gebrauchsinformation finden Sie hier:
https://www.comirnatyeducation.at/files/Comirnaty_PIL_Austria.pdf
Was müssen Sie zur Impfung mitbringen?
–– Ihre
Sozialversicherungsnummer (am besten Sie bringen Ihre E-Card mit)
–– die unterschriebene
Aufklärungs- und Einwilligungserklärung, online auf:
https://www.sozialministerium.at/Corona-Schutzimpfung/Corona-Schutzimpfung---Durchfuehrungund-
Organisation.html