In unserer Gemeinde werden GemeindebürgerInnen zur Verfügung gestellt:
* Krankenbetten
* Rollatoren / Gehilfen
* Leibstühle
* und weitere Hilfsmittel
Für unsere Pflegebetten wird ab 01.
Jänner 2018 ein einmaliger
Aufwandskostenersatz in der Höhe von
€ 100.- eingehoben. Diese Einnahmen werden
für Reparatur- sowie Wartungskosten verwendet. Bei Bedarf,
werden die Betten nach Hause geliefert und bei nicht mehr in Anspruchnahme abgeholt.
Bei der Verleihung von Leibstühlen wird ein Betrag von € 65.-eingehoben. Aus hygienetechnischen Gründen
darf die Sitzeinheit mit dem dazu passenden Behältnis nur einmal pro Patient verwendet werden.
Den
Leibstuhl stellt die
Gemeinde kostenlos zur Verfügung. Als Serviceleistung organisieren wir
die oben angeführte Sitzeinheit, welche durch die Gemeindemitarbeiter
rückverrechnet wird.
Weitere Informationen erhalten im Meldeamt der Gemeinde, Tel: 4243/8383-0