Ständig werden Wohnungsansuchen von den Gemeindebürger/Innen im Gemeindeamt abgegeben.
Auf Grund der Transparenz bei der Wohnungsvergabe wurden vom
Gemeinderat folgende Richtlinien beschlossen:
1. Zeitpunkt des Ansuchens
2. Leistbarkeit der Wohnkosten durch
den
Antragsteller
3. Einkommensnachweis des
Antragstellers
4. Einheimische Antragsteller werden
auswertigen
Antragstellern bevorzugt
5. Anpassung der Wohnungsgröße an die
Haushalt lebenden Personen
6. Familien bzw. alleinstehende Eltern
mit
Kindern werden gegenüber Einzelpersonen
bevorzugt.
Wohnungsansuchen
Nachstehend sind Verlinkungen von verschiedenen Wohnungsannbietern